KLK-Ortner GmbH.
Karosserie - Lackierungen - Kraftfahrzeugreparatur
Industrielackierugnen - LKW Waschstraße

KFZ-Reparatur

Überprüfung nach § 57a KFG

Seit 20. April 2002 gelten für PKW und Kombi- ausgenommen Taxis, Rettungs-undKrankentransportfahrzeuge neue Begutachtungsintervalle. Diese Fahrzeuge müssen 3 Jahre nach der Erstzulassung begutachtet werden. Nach dieser ersten Begutachtung müssen sie erst nach 2 weiteren Jahren und danach im Jahresrhythmus begutachtet werden. Für alle anderen Fahrzeuge hat die Begutachtung jedes Jahr zu erfolgen.

 

Toleranzfristen:
Die Begutachtung hat im Zeitraum von einem Monat vor der Erstzulassung und max. 4 Monate danach zu erfolgen.
Der Überprüfungstermin richtet sich immer nach der Erstzulassung, auch wenn diese im Ausland erfolgte.

Tauschplakette:
Auch wenn für PKW und Kombis ab sofort neue Intervalle gelten- und diese Intervalle sind auch auf bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge anzuwenden - muss jedes KFZ eine gültige Plakette haben. Gegen Vorlage des letzten Begutachtungsformblattes erhalten Sie eine Tauschplakette mit Lochung entsprechend der neuen Intervalle. Bei KFZ, bei denen noch keine Begutachtung fällig war, ist der Zulassungsschein ausreichend.

Bei der § 57a KFG Begutachtung werden folgende Elemente am Fahrzeug überprüft:
Ausrüstung, Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, Fahrgestell, Karosserie, Reifen, Motor und Bremsen

Wir überprüfen folgende KFZ-Kategorien:

PKW, Kombi und Leicht-LKW bis 1,8t
Anhänger bis 1,7t
Motorräder
Mopeds

 

Werkstatt
  • Reparatur aller Fabrikate
  • Inspektion/Kundendienst
  • Bremsen/Bremsendienst
  • Abgasuntersuchung
  • Auspuff/Katalysator
  • Auto-Elektronik
  • Beleuchtung
  • Bremsen
  • Car-Hifi, Mobile Kommunikation
  • Fahrzeugdiagnose
  • Inspektion/Kundendienst
  • Kupplung/Getriebe
  • Motorinstandsetzung
  • Pannenservice
  • Reifenservice/alle Marken
  • Tuning
  • optische Achsenmessung