KLK-Ortner GmbH Ansfelden
KLK-Ortner GmbH Ansfelden

§57a Überprüfung

Überprüfung nach §57a KFG

Als professionelle KFZ-Werkstatt in Ansfelden übernehmen wir auch gerne die gesetzlich vorgeschriebene Pickerl-Überprüfung für Ihren PKW, Leicht-LKW, Wohnmobil oder Anhänger. Dabei wird das Fahrzeug auf seine Umweltverträglichkeit sowie seine Verkehrs- und Betriebssicherheit hin überprüft, das bedeutet nicht nur zusätzliche Sicherheit für Sie, sondern für alle Verkehrsteilnehmer und beugt teuren Reparaturen rechtzeitig vor.

Vorgeschriebene Kontrollen bei der Pickerlüberprüfung

Seit 20. April 2002 gelten für PKW und Kombi- ausgenommen Taxis, Rettungs-undKrankentransportfahrzeuge neue Begutachtungsintervalle. Diese Fahrzeuge müssen 3 Jahre nach der Erstzulassung begutachtet werden. Nach dieser ersten Begutachtung müssen sie erst nach 2 weiteren Jahren und danach im Jahresrhythmus begutachtet werden. Für alle anderen Fahrzeuge hat die Begutachtung jedes Jahr zu erfolgen.

Toleranzfristen

Die Begutachtung hat im Zeitraum von einem Monat vor der Erstzulassung und max. 4 Monate danach zu erfolgen. Der Überprüfungstermin richtet sich immer nach der Erstzulassung, auch wenn diese im Ausland erfolgte.

Die Neuerungen bei den Fristen traten mit 20. Mai 2018 in Kraft: Betroffen sind Taxis, Rettungsfahrzeuge, Krankentransporte und sämtliche Lkw-Fahrzeugklassen (also auch Kleintransporter und Fiskal-Lastkraftwagen) sowie Autobusse und Traktoren. Für diese Fahrzeuge kann die „Pickerlüberprüfung“ dann bis zu drei Monate vor dem Ablaufdatum erfolgen – es gibt allerdings keine Überziehungsfrist „nach hinten“ mehr.

Tauschplaketten

Auch wenn für PKW und Kombis ab sofort neue Intervalle gelten – und diese Intervalle sind auch auf bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge anzuwenden – muss jedes KFZ eine gültige Plakette haben. Gegen Vorlage des letzten Begutachtungsformblattes erhalten Sie eine Tauschplakette mit Lochung entsprechend der neuen Intervalle. Bei KFZ, bei denen noch keine Begutachtung fällig war, ist der Zulassungsschein ausreichend.

Bei der § 57a KFG Begutachtung werden folgende Elemente am Fahrzeug überprüft:
Ausrüstung, Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, Fahrgestell, Karosserie, Reifen, Motor und Bremsen

Wir überprüfen folgende KFZ-Kategorien:

  • PKW, Kombi, LKW und Wohnmobile bis 3,5 to Gesamtgewicht
  • Anhänger bis 3,5 to Gesamtgewicht
KLK-Ortner GmbH Ansfelden

KFZ Reparatur – Elektroscooter Center – Lackierungen – Karosserie

KLK-Ortner GmbH Ansfelden
KLK-Ortner GmbH Ansfelden